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![]() Grundbuch und GrundpfandrechtGrundbuchDas Grundbuch ist ein öffentliches Register für Grundstücksdaten, das bei jeweils zuständigen Amtsgericht im Grundbuchamt geführt wird. Aus dem Grundbuch lässt sich die genaue Lage der Grundstücke, die Eigentumsverhältnisse und mögliche Belastungen ersehen. Auf die Eintagungen im Grundbuch können Sie sich verlassen. Der Notar sieht das Grundbuch i.d.R. vor der Beurkundung von Grundstücksangelegenheiten für die Beteiligten ein und zieht die vorgefundenen Sachverhalte in seinen Urkundenentwurf mit ein. Ergänzend sei erwähnt, dass das Eigentum an einem Grundstück nicht schon bei Beurkundung des Vertrages beim Notar auf den Erwerber übergeht, sondern erst mit dem Umschreibungsakt durch das Grundbuchamt. GrundpfandrechtGrundpfandrechte dienen als Sicherheiten für Geldforderungen. Grundpfandrechte müssen im Grundbuch an dem belasteten Grundbesitz eingetragen werden. Letzte Aktualisierung: Sonntag, 26.11.2017 |
Notarin Janett TalkeHumboldtstrasse 29 KontaktTel. +49365 290570 |